Die Geburt

Es ist wichtig zu betonen, dass die Geburt eines Kindes eine sehr individuelle und persönliche Erfahrung ist. Jede schwangere Person hat dabei das Recht auf angemessene Unterstützung und Betreuung durch eine Hebamme (Ärztliche Begleitung und Hebammenhilfe gem. §24d SGBV). Diese spielen dabei eine entscheidende Rolle, indem sie nicht nur medizinische Unterstützung bieten, sondern auch emotionale und informative Begleitung während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbettzeit.

Scheut euch nicht bei Bedarf Schmerzmittel einzufordern, wenn ihr diese benötigt. Es gibt verschiedene Optionen zur Schmerzlinderung während der Geburt. Die Entscheidung, welche Art von Schmerzlinderung angewendet wird, sollte jedoch gemeinsam mit den betreuenden Fachkräften getroffen werden, um die beste individuelle Lösung zu finden.

Wichtig zu wissen: Bei Geburten in den frühen Schwangerschaftswochen ist eine vollständige Öffnung des Muttermunds oft nicht notwendig, und die beginnende Entbindung kann möglicherweise nicht als solche wahrgenommen werden. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, sich für Toilettengänge einen speziellen Toiletteneinsatz geben zu lassen.

Entscheidend ist, dass ihr euch in dieser besonderen und belastenden Situation nicht allein gelassen fühlt, sondern eine ausreichend unterstützende Begleitung durch medizinisches Personal, Hebammen und auch natürlich durch eure Angehörigen erhaltet.